
Unser Schwerpunkt
Krankenfahrten in Weil am Rhein & Lörrach
Zuverlässige Krankenfahrten mit Abrechnung über alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Geschultes Personal, pünktlich und einfühlsam – für Ihren sicheren Weg zum Arzt, zur Klinik oder zur Therapie.
Was sind Krankenfahrten?
Krankenfahrten sind medizinisch notwendige Fahrten zu Ärzten, Kliniken, Krankenhäusern oder Therapieeinrichtungen. Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder körperlichen Einschränkung nicht selbst fahren können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten – vorausgesetzt, eine ärztliche Verordnung liegt vor.
Als erfahrenes Taxi-Unternehmen in Weil am Rhein sind wir auf Krankenfahrten spezialisiert. Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen ab, sodass für Sie kein organisatorischer Aufwand entsteht.
Unser geschultes Personal unterstützt Sie beim Ein- und Aussteigen und sorgt dafür, dass Sie sicher und pünktlich ankommen.


Unser Versprechen
Von der Verordnung bis zur Klinik – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir holen Sie ab, helfen Ihnen ins Auto und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
So funktioniert's
Von der Verordnung bis zur Fahrt – wir machen es Ihnen so einfach wie möglich.
- 01
Verordnung erhalten
Ihr Arzt stellt eine Verordnung für Krankenbeförderung aus. Diese erhalten Sie direkt in der Praxis.
- 02
Krankenkasse genehmigt
Ihre Krankenkasse genehmigt die Verordnung. Bei regelmäßigen Fahrten oft als Dauergenehmigung.
- 03
Bei uns buchen
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir planen Ihre Fahrten nach Ihren Terminen.
- 04
Wir fahren Sie
Wir holen Sie pünktlich ab, begleiten Sie und bringen Sie sicher zurück. Die Abrechnung läuft über uns.
Was wir für Sie leisten
Sechs Dinge, auf die Sie sich bei jeder Krankenfahrt verlassen können.
- 01
Einfühlsamer Service
Unser geschultes Personal geht sensibel auf Ihre Bedürfnisse ein. Wir helfen beim Ein- und Aussteigen und begleiten Sie bis zur Praxis.
- 02
Pünktlich & zuverlässig
Termingerechte Abholung für Arzttermine, Klinikbesuche und Therapiesitzungen. Wir sind immer rechtzeitig vor Ort.
- 03
Alle Krankenkassen
Direkte Abrechnung mit allen gesetzlichen Krankenkassen (AOK, TK, Barmer, DAK, IKK, etc.) sowie privaten Krankenversicherungen.
- 04
Regelmäßige Fahrten
Für wiederkehrende Termine wie Dialyse, Chemotherapie oder Physiotherapie planen wir feste Fahrtzeiten mit Ihnen.
- 05
Komplette Abrechnung
Wir übernehmen den gesamten Abrechnungsprozess mit Ihrer Krankenkasse. Sie müssen sich um nichts kümmern.
- 06
Begleitpersonen willkommen
Angehörige oder Begleitpersonen können selbstverständlich mitfahren. Unsere Fahrzeuge bieten ausreichend Platz.
Direkt-Abrechnung
Mit allen gesetzlichen und privaten Kassen
Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab — Sie müssen nichts einreichen, nicht in Vorleistung gehen, nichts hinterherlaufen.
- Keine Vorkasse. Sie zahlen vor Ort nichts.
- Keine Bürokratie. Wir reichen die Verordnung ein und rechnen ab.
- Nur die gesetzliche Zuzahlung. 10 % der Fahrtkosten, mind. 5 €, max. 10 € pro Fahrt — Befreiungen werden berücksichtigt.
Wir rechnen ab mit
TippBei Unsicherheit, ob Ihre Fahrt übernommen wird, helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir kennen die Voraussetzungen und beraten Sie kostenlos.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Fahrtkosten, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht und eine ärztliche Verordnung vorliegt. Das gilt insbesondere für:
- Fahrten zur stationären Behandlung
- Fahrten zur ambulanten Operation
- Serienbehandlungen (Dialyse, Chemo, Bestrahlung)
- Fahrten mit Pflegegrad 3 oder höher
- Fahrten mit Schwerbehindertenausweis (aG, Bl, H)
- Fahrten zur vor-/nachstationären Behandlung
- Fahrten zur Reha-Maßnahme
- Verordnete Therapiefahrten
Voraussetzung ist immer eine ärztliche Verordnung. Bei regelmäßigen Therapiefahrten kann eine Dauerverordnung ausgestellt werden — meist für bis zu sechs Monate.
FAQ zu Krankenfahrten
Die wichtigsten Antworten zu Verordnung, Kostenübernahme und Ablauf — auf einen Blick. Wenn Ihre Frage hier nicht dabei ist, melden Sie sich einfach bei uns.
Persönliche Beratung
Wir beantworten Ihre Frage direkt am Telefon — kostenlos und unverbindlich. Auch wenn Sie unsicher sind, ob die Krankenkasse zahlt.
07621 6 1111
Montag - Samstag 24 stunden
Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigen Sie eine ärztliche Verordnung zur Krankenbeförderung. Diese stellt Ihr behandelnder Arzt aus. Bei regelmäßigen Fahrten kann eine Dauerverordnung ausgestellt werden.
Krankenfahrt buchen
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine Anfrage. Wir beraten Sie gerne zu Ihrer Krankenfahrt und kümmern uns um die Abrechnung.
