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Krankenfahrt


 

Krankenfahrt:
Eine Krankenfahrt bezieht sich auf den Transport von Patienten zu einer Behandlung, ohne dass während der Fahrt eine medizinische Betreuung erforderlich ist.


Zuzahlung bei Krankenfahrten im Taxi:
Selbst wenn die Krankenkasse eine Krankenfahrt genehmigt und die Kosten übernimmt, müssen Patienten in der Regel eine Zuzahlung leisten.
Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent des Fahrpreises, mit einem Höchstbetrag von zehn Euro pro Fahrt. Mindestens werden fünf Euro Zuzahlung fällig.
Bei schwerbehinderten Patienten entfällt die Zuzahlung, ebenso bei Versicherten mit gültiger Zuzahlungsbefreiung.
Verordnung und Transportschein:
Behandelnde Ärzte können für mobilitätseingeschränkte Patienten einen Patientenbeförderungsschein (Transportschein) ausstellen, wenn medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Dieser Schein ermöglicht Krankenfahrten oder -transporte.
Die Fahrtrouten müssen direkt zwischen dem Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort des Patienten und der verordneten medizinischen Einrichtung liegen.

 


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